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Anschluss an die Wasserversorgung

Gemäß der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Anschlusssatzung) der Wasserversorgung SULINGER LAND, beantragt der/die Grundstückseigentümer/-in den An­schluss, bzw. den Bauwasseranschluss, des Grundstückes an die öffentliche Wasserver­sorgungsanlage.

Zur Beantragung werden folgende Unterlagen zwingend benötigt: (mindestens drei Wochen vor dem geplanten Herstellungs­termin des Anschlusses)

  1. Hinweis: Haben Sie zum Zeitpunkt der Beantragung eines Bauwasseranschlusses noch kein Installationsunternehmen beauftragt, kann die „Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage…“

  2. Lageplan, auf dem das anzuschließende Grundstück inkl. anzuschließendes Gebäude gekennzeichnet ist.

  3. Grundriss des Gebäudes, mit Angabe an welcher Stelle der Wasserzähler montiert werden soll.

Nachfolgend werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Nicht ausgefüllte Pflichtfelder werden rot markiert. Bitte Prüfen Sie in diesem Fall Ihre Angaben und speichern Sie Ihre bisherigen Angaben.

Online-Ausweis erforderlich

Wasserversorgung SULINGER LAND
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27232 Sulingen

Telefon: 04277 9300 - 0
Fax: 04277 9300 - 93

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Wasserversorgung Tel: 04277 9301 - 0
Schmutzwasserbeseitigung Tel: 04277 9300 - 39
(Samtgemeinde Kirchdorf, Schwaförden, Stadt Sulingen)

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