Anschluss an die Wasserversorgung
Gemäß der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Anschlusssatzung) der Wasserversorgung SULINGER LAND, beantragt der/die Grundstückseigentümer/-in den Anschluss, bzw. den Bauwasseranschluss, des Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage.
Zur Beantragung werden folgende Unterlagen zwingend benötigt: (mindestens drei Wochen vor dem geplanten Herstellungstermin des Anschlusses)
Hinweis: Haben Sie zum Zeitpunkt der Beantragung eines Bauwasseranschlusses noch kein Installationsunternehmen beauftragt, kann die „Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage…“
Lageplan, auf dem das anzuschließende Grundstück inkl. anzuschließendes Gebäude gekennzeichnet ist.
Grundriss des Gebäudes, mit Angabe an welcher Stelle der Wasserzähler montiert werden soll.
Nachfolgend werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet. Nicht ausgefüllte Pflichtfelder werden rot markiert. Bitte Prüfen Sie in diesem Fall Ihre Angaben und speichern Sie Ihre bisherigen Angaben.