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Wo erhalte ich einen Grundbuchauszug?

Auf dieser Seite:

Ihnen liegt Ihr Grundbuchauszug nicht vor oder Sie haben diesen gerade nicht zur Hand. Hier finden Sie Informationen, wo Sie einen Grundbuchauszug beantragen können.

Grundbuchauszüge erhalten Sie auf schriftlichen Antrag beim Niedersächsischen Landesjustizportal. Auch ein Onlineantrag ist über das Grundbuchamt www.grundbuchamt.com möglich.

Einen Grundbuchauszug darf nur der Eigentümer / Miteigentümer eines Grundstücks stellen, die im Grundbuch eingetragene Person (Gläubiger, Person mit bestehendem Wegerecht) bei berechtigtem Interesse nach §12 GBO oder bei dem Vorliegen einer unterschriebenen Vollmacht einer berechtigten Person.

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