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Sind Eigenleistungen bei der Herstellung des Trinkwasseranschlusses möglich?

Auf dieser Seite:

Informationen, welche Eigenleistungen durch den Grundstückseigentümer ausgeführt werden können.

Eigenleistungen wie z.B. die Ausführung von Erdarbeiten sind bedingt möglich. Diese beschränken sich auf die Rohrgrabenherstellung (Selbstschachtung) auf ihrem Privatgrundstück. Sie können den Rohrgraben zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude sowie die Hauseinführung selbst herstellen.

Die Hauseinführung der Trinkwasserhausanschlusses kann über verschiedene Möglichkeiten erfolgen. Ausführliche Infos dazu sowie zur Selbstschachtung des Rohrgrabens finden Sie in unseren Technischen Anschlussbedingungen.

Um Falschaufgrabungen zu vermeiden, stimmen Sie die Arbeiten bitte mind. 2 Wochen vorher mit uns ab.

Arbeiten im öffentlichen Straßenraum werden grundsätzlich durch eine, von uns beauftragten, Tiefbaufirma durchgeführt.

Wasserversorgung SULINGER LAND
Nechtelsen 11
27232 Sulingen

Telefon: 04277 9300 - 0
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Schmutzwasserbeseitigung Tel: 04277 9300 - 39
(Samtgemeinde Kirchdorf, Schwaförden, Stadt Sulingen)

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