LogoWasserversorgung SULINGER LAND
Start /  Informationen, Fragen & Antworten

Welche Kosten fallen bei einem Abzugszähler an?

Auf dieser Seite:

Informationen zu den Abnahme Kosten bei Installation eins Abzugszählers.

Die Kosten den Einbau, die Abnahme und die Verplombung des fest installierten und geeichten Abzugs- oder Gartenwasserzählers muss der/die Kunde*in selbst tragen. Bitte erfragen Sie diese bei ihrem Installationsbetrieb. Hinzu kommt eine Gebühr für die Abnahme durch die Wasserversorgung SULINGER LAND in Höhe von EUR 10,00.

Wasserversorgung SULINGER LAND
Nechtelsen 11
27232 Sulingen

Telefon: 04277 9300 - 0
Fax: 04277 9300 - 93

info@wv-sl.de
wv-sl.de

powered by