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Welche Regelungen sind für Abzugszähler zu beachten?

Auf dieser Seite:

Informationen, welche Besonderheiten für den Einbau, Standort und die Wartung eines Gartenwasserzählers zu beachten sind.

  • Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren und frei zugänglichen Ort an die Leitung anzubringen.

  • Die Wasserversorgung SULINGER LAND muss den Gartenwasserzähler kostenpflichtig abnehmen und zulassen.

  • Der Zähler muss alle 6 Jahre durch einen Installateur ausgetauscht werden.

  • Sonderregelung für die Bereiche der Samtgemeinden Schwaförden, Kirchdorf und der Stadt Sulingen:
    Der Zwischenzähler ist von einem BDEW zugelassenen Installateur einzubauen. Es ist das Formular Wasser Zwischenzähler auszufüllen.

  • Kunden aus der Gemeinde Siedenburg melden sich direkt bei der Samtgemeindeverwaltung.

Wasserversorgung SULINGER LAND
Nechtelsen 11
27232 Sulingen

Telefon: 04277 9300 - 0
Fax: 04277 9300 - 93

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Mo - Do 8:00 - 16:00 Uhr
Fr 8:00 - 12:00 Uhr

Störmeldung
Wasserversorgung Tel: 04277 9301 - 0
Schmutzwasserbeseitigung Tel: 04277 9300 - 39
(Samtgemeinde Kirchdorf, Schwaförden, Stadt Sulingen)

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