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Wer darf Errichtungen und Wartungen von Kleinkläranlagen übernehmen?

Auf dieser Seite:

Die Bestimmungen, wer eine eine Kleinkläranlagen für Sie Errichten und warten darf finden Sie hier.

Die Errichtung von Kleinkläranlagen unterliegt bundeslandabhängigen Vorschriften. Eine Kleinkläranlage ist nur von Fachkundigen durchzuführen, welche eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) besitzen. Die Wartung ist von sachkundigen Personen vorzunehmen.

Wasserversorgung SULINGER LAND
Nechtelsen 11
27232 Sulingen

Telefon: 04277 9300 - 0
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Schmutzwasserbeseitigung Tel: 04277 9300 - 39
(Samtgemeinde Kirchdorf, Schwaförden, Stadt Sulingen)

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