Der Hausanschlussraum und Montageort eines Wasserzählers
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Infos zum Anschlussraum und Montageort eines Wasserzählers
Wasserzähler:
Es gilt der Grundsatz: „Ein Wasserzähler pro Grundstück bzw. Gebäude“.
Der Wasserzähler muss immer frei zugänglich und leicht ablesbar sein und darf nicht verbaut bzw. zugestellt werden.
Vor dem Zähler ist ein Bedienungs- und Arbeitsraum mit folgenden Abmessungen vorzusehen:
Höhe: 200 cm / Tiefe: 120 cm / Breite: 10 cm links + Länge der Wasserzähler-Einbaugarnitur + 10 cm rechts
Die Montagehöhe des Wasserzählers von Fussbodenoberkante gemessen beträgt mindestens 30 cm und maximal 160 cm.
Es kommen nur waagerecht installierte Wasserzähler zum Einsatz.
Zur Installation des Wasserzählers ist ein geeigneter Raum erforderlich (siehe Abschnitt "Hausanschlussraum"). Wasserzähler werden nicht in Toilettenräumen, Nassräumen, Ställen, Lagerräume für wassergefährdende Stoffe oder Räumen installiert, die nicht den Hygieneanforderungen der Trinkwasserversorgung genügen.
Der Wasserzähler wird in unmittelbarer Nähe der Gebäudeeinführung der Hausanschlussleitung im selben Raum installiert. Vorzugsweise wird der Wasserzähler an Innenwände montiert.
Hausanschlussraum:
Der Hausanschlussraum muss trocken, frostsicher, gasfrei und geruchsneutral sein. Der Raum und die dort befindlichen Teile des Trinkwasser-Hausanschlusses müssen für Mitarbeiter bzw. Beauftragte der Wasserversorgung SULINGER LAND leicht und sicher zugänglich sein und dürfen nicht der Gefahr einer Beschädigung ausgesetzt werden.
Ist eine Hausanschlussnische nach DIN 18012 vorgesehen, ist eine Abstimmung mit dem Verband bei Planung des Gebäudes bzw. vor Herstellung des Hausanschlusses unbedingt erforderlich.
Die Trinkwasser-Hausanschlussleitung muss von der Gebäudeeinführung bis zum Wasserzähler auf ganzer Strecke sichtbar, unverbaut und zugänglich sein.
Die Wasserzähler-Einbaugarnitur (Übergabestelle) wird durch uns gesetzt. Der Anschluss der Kundenanlage an die Übergabestelle ist durch das Installationsunternehmen spannungsfrei mit ausreichender Wandbefestigung auszuführen.
Beeinträchtigungen der Zugänglichkeit des Hausanschlusses, welche z. B. durch nachträglich montierte Wandverkleidungen, Schränke, Wasserspeicher, etc. verursacht werden, sind vom Kunden und auf dessen Kosten zu beseitigen.
Weitere Infos zum Anschlussraum und Montageort eines Wasserzählers finden Sie in unseren Technischen Anschlussbedingungen.