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Wasserzähler

Auf dieser Seite:

Infos zum Haupt-Wasserzähler und Zwischenzähler (Garten-Wasserzähler)

Hauptwasserzähler:

Es gilt der Grundsatz: „Ein Wasserzähler pro Grundstück bzw. Gebäude“ und es kommen nur waagerecht installierte Wasserzähler zum Einsatz.

Der Wasserzähler wird dort montiert, wo er immer frei zugänglich und leicht ablesbar ist. Er darf nicht verbaut bzw. zugestellt werden (z.B. mit Möbeln). Die erforderlichen Abmessungen für den Installationsort eines Wasserzählers finden Sie im Artikel "Der Hausanschlussraum und Montageort eines Wasserzählers" und auch in den Downloads.

Plombierungen am Wasserzähler werden ausschließlich durch uns oder von uns Beauftragte angebracht oder entfernt. Sie dürfen nicht durch Dritte geöffnet werden. Schadhafte Plombierungen sind uns zu melden.

Der Wasserzähler muss gemäß Eichgesetz alle sechs Jahre gewechselt werden. Das Wechseln ist für Sie kostenlos! Damit dies zügig erledigt werden kann, ist der Bereich des Zählers freizuhalten.

Zwischenzähler:

Ein Zwischenzähler kann sowohl ein Bezugs- als auch ein Abzugszähler sein. Mit einem Zwischenzähler, der für die Gartenbewässerung benutzt wird, wird die Wassermenge ermittelt, für die keine Kanalbenutzungsgebühr berechnet wird. Die Ablesung der Zwischenzähler erfolgt mit der jährlichen Ablesung der Wasserzähler. Bei der Jahresendabrechnung wird dann die Menge des Frischwassers, welche vom Zwischenzähler gezählt wurde, von der Kanalbenutzungsgebühr in Abzug gebracht.

Weitere Wasserzähler (z.B. Wohnungswasserzähler, Warmwasserzähler etc.), die der Verbrauchsabrechnung des Kunden mit z.B. Mietern dienen, werden nicht von der Wasserversorgung SULINGER LAND erfasst.

Achtung: Der Einbau eines Zwischenzählers rechnet sich für Privatkunden nur, wenn große Wassermengen außerhalb des Hauses verbraucht werden, z.B. bei Bewässerung eines großen Gartens, für das Befüllen von Teichen und für die Viehhaltung! Prüfen Sie daher vorher zusätzlich zur eingesparten Kanalbenutzungsgebühr, die Kosten der Installation und die Folgekosten (alle 6 Jahre Austausch des Zählers durch einen Installateur und jährliche Ablese- und Abrechnungsgebühr von 10,00 € inkl. 7 % MwSt.)

  • Für die Bereiche der Samtgemeinden Schwaförden, Kirchdorf und der Stadt Sulingen gilt:

Der Zwischenzähler ist von einem, beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) zugelassenen, Installateur einzubauen. Die Zulassung erfragen Sie bitte bei Ihrem Installateur. Das entsprechende Formular, als Nachweis für den ordnungsgemäßen Einbau, des Zählers erhalten Sie unter Downloads.

  • Die Kunden aus der Samtgemeinde Siedenburg melden sich bitte direkt bei der Samtgemeindeverwaltung.

Wasserversorgung SULINGER LAND
Nechtelsen 11
27232 Sulingen

Telefon: 04277 9300 - 0
Fax: 04277 9300 - 93

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Wasserversorgung Tel: 04277 9301 - 0
Schmutzwasserbeseitigung Tel: 04277 9300 - 39
(Samtgemeinde Kirchdorf, Schwaförden, Stadt Sulingen)

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