Selten bzw. nicht genutzte Hausanschlüsse und Kundenanlagen
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Hinweise zur Vermeidung hygienischer Probleme
In Trinkwasserleitungen, die nur wenig, unregelmäßig oder nicht genutzt werden, kann es zu Verkeimungen durch Stagnation (stehendes Wasser) kommen. Diese Trinkwasserleitungen in der Kundenanlage müssen regelmäßig gespült werden. Die Spülungen sind den Anlagen ent-sprechend - einmal wöchentlich mit mind. dem 1,5-fachen des angeschlossenen Leitungsvolumens - und unter Berücksichtigung der DIN 1988 auszuführen. Für Feuerlöschanlagen gelten besondere Regelungen (DIN 1988-600). Für die Durchführung ist der Kunde verantwortlich.
Nicht genutzte Teile der Kundenanlage müssen spätestens nach einem Jahr vom genutzten Teil getrennt werden.
Nicht genutzte Hausanschlüsse müssen ebenfalls nach spätestens einem Jahr vom Rohrnetz des Verbandes getrennt werden.
Die Einstellung der Nutzung des Hausanschlusses ist dem Verband umgehend mitzuteilen.
Für die Einstellung und Wiederaufnahme der Versorgung können Kosten entstehen, welche der Kunde tragen muss.
Ursachen für die Beeinträchtigung oder sogar Gefährdung der Qualität des Trinkwassers sind:
Zurückfließen oder Zurückdrücken von verunreinigtem Wasser
unzulässige Verbindungen von Trinkwasser-Kundenanlagen mit Betriebswasseranlagen, z. B. Regenwassernutzungs- oder Eigenwasserversorgungsanlagen oder mit Feuerlöschanlagen
Schäden durch mangelnde oder unsachgemäße Wartung
Verwendung nicht DIN-DVGW-zugelassener Materialien, Werk-, Betriebs- oder Hilfsstoffe
nicht bestimmungsgemäßer Betrieb der Kundenanlage